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2023 Anweisungen für Formular 592

Oct 04, 2023

Semmelbrösel:

Verweise in diesen Anweisungen beziehen sich auf den Internal Revenue Code (IRC) mit Stand vom 1. Januar 2015 und auf den California Revenue and Taxation Code (R&TC).

Am Ende des Steuerjahres füllen Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LLCs) das Formular 592-F, die jährliche Quellensteuererklärung für ausländische Partner oder Mitglieder, aus, um die gesamte Quellensteuer für das Jahr zu melden und das Einkommen und die damit verbundenen Quellensteuern den ausländischen Partnern zuzuordnen oder Mitglieder.

Für kalifornische Nichtlohneinbehaltungszwecke:

Die Quellensteuer für ausländische Partner oder Mitglieder wird mithilfe des Formulars 592-A, Zahlungsbeleg für die Quellensteuer für ausländische Partner oder Mitglieder, an das Franchise Tax Board (FTB) überwiesen. Weitere Informationen zu den Quellensteuerpflichten oder zur Überweisung von Quellensteuerzahlungen im Laufe des Jahres erhalten Sie im Formular 592-A.

Ein ausländischer Partner kann beantragen, den Einbehalt der kalifornischen Steuer auf effektiv verbundenes steuerpflichtiges Einkommen aus kalifornischen Quellen, die einem ausländischen Partner zuzurechnen sind, zu reduzieren oder zu eliminieren (Treas. Reg. Abschnitt 1.1446-6). Der ausländische Partner muss zunächst das Bundesformular 8804-C, Certificate of Partner-Level Items to Reduce Section 1446 Withholding, bei der Partnerschaft einreichen. Anschließend muss der ausländische Partner das Formular 589 (Antrag auf reduzierte Quellensteuer für Nichtansässige) unterzeichnen und zusammen mit einer unterzeichneten Kopie des Bundesformulars 8804-C an das FTB senden. Das FTB wird den Antrag innerhalb von 21 Werktagen prüfen. Wenn der Antrag genehmigt wird, überweist die Partnerschaft den reduzierten Quellensteuerbetrag zusammen mit dem Formular 592-A an das FTB.

Berichterstattung über Gruppenrückgaben – Ab dem 1. Januar 2022, wenn Ihre Zahlungsempfänger an einer Gruppenrückgabe teilnehmen und Sie nicht zuvor das Formular 592, Quellensteuererklärung für Gebietsansässige und Gebietsfremde, eingereicht haben; Formular 592-F oder Formular 592-PTE, Pass-Through Entity Annual Withholding Return: Um die Quellensteuer diesen Personen zuzuweisen, können Sie alle Gruppenrückgabe-Einzelpersonen als einen Zahlungsempfänger in die Liste der Zahlungsempfänger aufnehmen, anstatt jeden einzeln aufzuführen. Weitere Informationen finden Sie in den Anweisungen zum Zahlungsempfängerverzeichnis.

Formular 592-B, Quellensteuererklärung für Gebietsansässige und Gebietsfremde – Der Quellensteuerbevollmächtigte muss jedem Partner oder Mitglied das Formular 592-B vorlegen, aus dem der für das Steuerjahr einbehaltene und gemeldete Gesamtbetrag hervorgeht. Der Quellensteuerbevollmächtigte reicht das Formular 592-B nicht beim FTB ein. Weitere Informationen finden Sie im Formular 592-B.

Sicherungseinbehalt – Mit bestimmten begrenzten Ausnahmen müssen Zahler, die Sicherungseinbehalte einbehalten und an den Internal Revenue Service (IRS) abführen müssen, auch Einkünfte aus Kalifornien einbehalten und an das FTB überweisen. Der kalifornische Quellensteuersatz beträgt 7 % der Zahlung. Für kalifornische Zwecke sind Dividenden, Zinsen und etwaige Freigaben von Kreditmitteln durch Finanzinstitute im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs von der Sicherungseinbehaltung ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie unterftb.ca.govund suchenSicherungseinbehalt.

Wenn ein Zahlungsempfänger über eine Sicherungseinbehaltssteuer verfügt, muss der Zahlungsempfänger das FTB kontaktieren, um eine gültige Steueridentifikationsnummer (TIN) anzugeben, bevor er eine Steuererklärung einreicht. Die folgenden TINs sind zulässig: Sozialversicherungsnummer (SSN); individuelle Steueridentifikationsnummer (ITIN); Bundesarbeitgeber-Identifikationsnummer (FEIN); Kalifornische Unternehmensnummer (CA Corp.-Nr.); oder CA SOS-Dateinummer. Wird keine gültige TIN angegeben, führt dies zur Verweigerung der Ersatzeinbehaltungsgutschrift.

Zusatzzahlung– Wenn Sie mit Formular 592-F eine Restzahlung fällig haben und per Scheck oder Zahlungsanweisung zahlen, verwenden Sie den ergänzenden Zahlungsbeleg aus Formular 592-A und überweisen Sie ihn mit Formular 592-F.

Verwenden Sie Formular 592-F, um die gesamte Quellensteuer für das Jahr für ausländische Partner oder Mitglieder gemäß Abschnitt 18666 des California Revenue and Taxation Code zu melden. Formular 592-F wird auch von Pass-Through-Unternehmen verwendet, um Quellensteuerguthaben an ihre ausländischen Partner oder Mitglieder weiterzuleiten .

NichtVerwenden Sie Formular 592-F, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Für den Quellensteuerabzug bei ausländischen Partnern oder Mitgliedern reichen Sie das Formular 592-F spätestens am 15. Tag des 3. Monats nach dem Ende des Steuerjahres der Partnerschaft oder LLC ein.

Wenn alle Partner oder Mitglieder Ausländer sind, muss Formular 592-F am oder vor dem 15. Tag des 6. Monats nach dem Ende des Steuerjahres der Partnerschaft oder LLC eingereicht werden.

Papierablage– Senden Sie das Formular 592-F, den zusätzlichen Zahlungsbeleg aus Formular 592-A, und zahlen Sie an:

Wichtig : Wenn Sie Formular 592-F elektronisch eingereicht haben, senden Sie Ihre fällige Zahlung nur mit Formular 592-A. Senden Sie das Formular 592-F nicht per Post.

Aufzeichnungen führen– Der Quellensteuerbevollmächtigte bewahrt dieses Formular mindestens fünf Jahre lang auf und muss es der FTB auf Anfrage vorlegen.

10-Tage-Benachrichtigung – Kalifornien befolgt Bundesgesetze, die verlangen, dass Quellensteuerpflichtige ausländische Zahlungsempfänger innerhalb von 10 Tagen über die einbehaltene Steuer informieren. Für Zwecke der Quellensteuer in Kalifornien sollten Quellensteuerstellen eine ähnliche Mitteilung an nichtansässige Zahlungsempfänger richten. Für diese Mitteilung ist keine besondere Form erforderlich und sie erfolgt üblicherweise auf der der Ausschüttung oder Zahlung beigefügten Abrechnung. Die Quellensteuerstelle kann sich jedoch dafür entscheiden, dem Zahlungsempfänger die einbehaltene Steuer auf einem Formular 592-B zu melden.

Wenn die Anzahl der im Formular 592-F (Liste der Zahlungsempfänger) aufgeführten Zahlungsempfänger 250 übersteigt, muss das Formular 592-F elektronisch beim FTB eingereicht werden, und zwar mithilfe des Secure Web Internet File Transfer (SWIFT) des FTB anstelle von Papier. Quellensteuerpflichtige müssen den Zahlungsempfängern jedoch Kopien des Formulars 592-B zur Verfügung stellen.

Für die elektronische Einreichung reichen Sie Ihre Datei mit dem SWIFT-Verfahren ein, wie in FTB Pub beschrieben. 923, SWIFT-Leitfaden für die Quellensteuer für Gebietsansässige, Gebietsfremde und Immobilien.

Informationen zum erforderlichen Dateiformat und Datensatzlayout für die elektronische Einreichung erhalten Sie bei FTB Pub. 1023S, Anforderungen für die elektronische Übermittlung der Quellensteuer für Gebietsansässige und Gebietsfremde.

Wenn Sie der Ersteller für mehr als eine Quellensteuerstelle sind, stellen Sie für jede Quellensteuerstelle eine separate elektronische Datei bereit.

Elektronische Signaturen gelten als gleichwertig wie die Originale.

Wenn ein Fehler entdeckt wird, nachdem die Quellensteuerstelle das Formular 592-F eingereicht hat, einschließlich der Einreichung eines falschen Formulars für das Steuerjahr, muss die Quellensteuerstelle ein geändertes Formular 592-F einreichen, um etwaige Fehler zu korrigieren. Nur Quellensteuerpflichtige reichen geänderte Formulare ein.

Wenn Sie zuvor das Formular 592-F mit einem falschen Steuerjahr eingereicht haben, führen Sie die folgenden Schritte aus:

Wenn Sie zuvor das Formular 592-F mit einem korrekten Steuerjahr eingereicht, die Informationen aber falsch angegeben haben, führen Sie die folgenden Schritte aus:

Wichtig:Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung eines geänderten Formulars 592-F benötigen, wenden Sie sich an das FTB.

Aktivieren Sie das Kästchen „Bundesverlängerung“ oben im Formular, wenn Sie eine Verlängerung zur Einreichung des Bundesformulars 8804, Jahreserklärung für die Quellensteuer auf Partnerschaften (Abschnitt 1446), beantragt haben.

Vorsicht: Eine Dateierweiterung istkeine Zahlungsverlängerung . Die endgültige Einbehaltungszahlung ist am oder vor dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum für Formular 592-F fällig, unabhängig von einer Fristverlängerung.

Verzugszinsen werden vom Fälligkeitsdatum des Einbehalts bis zum Zahlungsdatum berechnet. Die Nichteinbehaltung kann dazu führen, dass der Einbehaltungsbevollmächtigte persönlich für den einzubehaltenden Steuerbetrag zuzüglich Zinsen und Strafen haftet, es sei denn, die Nichteinbehaltung beruht auf einem triftigen Grund.

Es wird eine Strafe verhängt, wenn beim FTB keine vollständigen, korrekten und rechtzeitigen Informationserklärungen (Formular 592-F Zahlungsempfängerverzeichnis) eingereicht werden. Die Strafe wird pro Zahlungsempfänger berechnet:

Weitere Informationen finden Sie unter FTB 1150, Informationen zur Quellensteuereinbehaltung.

Wenn Sie das Formular 592-F handschriftlich ausfüllen, geben Sie alle erforderlichen Informationen mit schwarzer oder blauer Tinte ein.

Wenn alle Partner und Mitglieder Ausländer sind, aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Alle Mitglieder und Partner Ausländer“ oben in diesem Formular.

Geben Sie die eingesamtAnzahl der im Zahlungsempfängerverzeichnis aufgeführten ausländischen Partner oder Mitglieder.

Steuerpflichtiges Jahr

Private Mailbox (PMB) – Fügen Sie den PMB in das Adressfeld ein. Schreiben Sie zuerst „PMB“ und dann die Postfachnummer. Beispiel: 111 Main Street PMB 123.

fremde Adresse– Befolgen Sie die landesübliche Praxis für die Eingabe von Stadt, Kreis, Provinz, Bundesland, Land und Postleitzahl (sofern zutreffend) in die entsprechenden Felder.NichtDen Ländernamen abkürzen.

Geben Sie nur die Informationen des Quellensteuerpflichtigen ein, aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen und geben Sie die TIN ein.

Wenn Ihr Unternehmen von einem anderen Unternehmen einbehalten wurde, weil Sie ein ausländischer (nicht US-amerikanischer) Partner oder Mitglied dieses Unternehmens sind und Sie die einbehaltene Gutschrift an Ihre ausländischen (nicht US-amerikanischen) Partner, Mitglieder oder Begünstigten weitergeben, geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein , TIN und Adresse im Firmennamenbereich.NichtGeben Sie den Namen oder die TIN des Unternehmens ein, das ursprünglich Zahlungen von Ihnen zurückgehalten hat.

Hierbei handelt es sich um die Informationen des Einbehaltungsbeauftragten für die Pass-Through-Entity (PTE), die im Namen des aktuellen Antragstellers des Formulars 592-F Einbehaltungen vorgenommen hat. Geben Sie nur Geschäftsinformationen ein, einschließlich des Namens, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse der Kontaktperson. Aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen und geben Sie die TIN ein.

Wenn Sie im Steuerjahr von mehreren PTEs einbehalten wurden, führen Sie die Informationen für jedes PTE weiterhin auf Seite 3, Liste der Pass-Through-Entities, des Formulars 592-F auf.

Linie 1– Geben Sie den Gesamteinbehalt, mit Ausnahme der Ersatzeinbehaltung, aus der Liste der Zahlungsempfänger auf Seite 2 und von allen zusätzlichen Seiten der Liste der Zahlungsempfänger ein.

Zeile 2– Geben Sie den gesamten Sicherungseinbehalt aus der Liste der Zahlungsempfänger auf Seite 2 und allen weiteren Seiten der Liste der Zahlungsempfänger ein.

Zeile 4 – Geben Sie den Betrag ein, der von einem anderen Unternehmen einbehalten und Ihren ausländischen Partnern oder Mitgliedern zugewiesen wird. Wenn ein vom anderen Unternehmen einbehaltener Betrag für die von Ihrem Unternehmen geschuldete Steuer verwendet werden soll, geben Sie diesen Betrag nicht in Zeile 4 ein. Fügen Sie dem Formular 592-F eine Notiz bei, in der erläutert wird, wie viel der Gutschrift zur Verrechnung verwendet wird Ihre fällige Steuer. Alle von einem anderen Unternehmen einbehaltenen zusätzlichen Beträge müssen Ihren Partnern oder Mitgliedern zugewiesen werden und können nicht auf Formular 592-F erstattet werden.

Vervollständigen Sie Teil II der Pass-Through-Entitätsinformationen.

Zeile 5– Geben Sie frühere Zahlungen für das oben angegebene Steuerjahr aus den Formularen 592-A ein.

Zeile 6– Geben Sie den Betrag des ausländischen Partner- oder Mitgliedsguthabens ein, der aus dem vorherigen Quellensteuerjahr übertragen wurde.

Zeile 8– Wenn Zeile 3 mehr als Zeile 7 beträgt, subtrahieren Sie Zeile 7 von Zeile 3. Überweisen Sie die einbehaltene Zahlung unter Verwendung des Zusatzzahlungsbelegs aus Formular 592-A zusammen mit Formular 592-F.

Geben Sie alle relevanten Informationen für jeden Zahlungsempfänger ein, den Sie als Nichtansässiger oder Ersatz-Quellensteuerbescheid melden, um sicherzustellen, dass die Quellensteuerzahlung jedes Zahlungsempfängers rechtzeitig und ordnungsgemäß angewendet wird.

NichtSchließen Sie Zahlungsempfänger ein, die keinen Quellensteuerabzug haben, es sei denn, Sie ändern Formular 592-F, um einen ursprünglich fälschlicherweise gemeldeten Zahlungsempfänger auszuschließen.

NichtLassen Sie das Feld „Zahlungsempfänger“ leer, es sei denn, Sie befinden sich am Ende der Liste der Zahlungsempfänger.

Sie müssen die Liste der Zahlungsempfänger auf Seite 2 des Formulars 592-F verwenden, um alle Zahlungsempfänger zu melden.

Wenn Sie für das Steuerjahr Steuern von mehreren Zahlungsempfängern einbehalten haben, füllen Sie bei Bedarf zusätzliche Kopien der Zahlungsempfängerliste auf Seite 2 des Formulars 592-F aus und fügen Sie diese bei. Geben Sie oben auf jeder weiteren Seite den Namen und die TIN des Quellensteuerpflichtigen ein.

Nicht Fügen Sie diesem Formular Ihre eigenen Zeitpläne bei. Wir akzeptieren und verarbeiten nur zusätzliche Zahlungsempfänger, die im Zahlungsempfängerverzeichnis auf Seite 2 des Formulars 592-F aufgeführt sind.

Name, TIN und Adresse des geschäftlichen oder individuellen Zahlungsempfängers

Geben Sie für jeden Zahlungsempfänger nur geschäftliche oder individuelle Informationen ein, nicht beides. Aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen und geben Sie die TIN ein.NichtGeben Sie auf Seite 2 den Firmennamen der Quellensteuerstelle oder den Firmennamen Ihres Unternehmens als Zahlungsempfänger ein.

Wenn der Zahlungsempfänger einStiftervertrauenGeben Sie den persönlichen Namen und die TIN des Steuerbegünstigten ein, der für die Abgabe einer Steuererklärung und die Meldung des Einkommens erforderlich ist.Geben Sie nicht den Namen des Trusts oder Informationen zum Trustee ein . (Für steuerliche Zwecke sind Grantor Trusts transparent. Der Grantor muss das Einkommen melden und die Quellensteuer in seinen kalifornischen Steuererklärungen geltend machen.)

Wenn der Zahlungsempfänger einNicht-Gönner-TrustGeben Sie den Namen des Trusts und die FEIN des Trusts ein.Geben Sie keine Treuhänderinformationen ein . Wenn der Nongrantor Trust eine FEIN beantragt hat und diese noch nicht eingegangen ist oder noch keine FEIN beantragt hat, lassen Sie das Feld für die Identifikationsnummer leer. Nachdem Sie die FEIN erhalten haben, wenden Sie sich an das FTB.

Wenn der Zahlungsempfänger einGruppenrückkehrund Sie haben den Einzelpersonen für ein vorangegangenes Quartal keine Zuweisungen vorgenommen, geben Sie die Gruppenrückgabe als einen Zahlungsempfänger ein.Nicht Geben Sie individuelle Zahlungsempfängerinformationen ein. Geben Sie den Namen, die Adresse und die FEIN der Gruppenrückgabe ein. Geben Sie den Namen der Gruppenrückgabe einFirmennameFeld wie folgt:

Gesamteinkommen– Geben Sie das gesamte steuerpflichtige Einkommen ein.

Backup-Quellensteuer– Wenn der Zahlungsempfänger der Sicherungseinbehaltung unterliegt, aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen.

Betrag der einbehaltenen Steuer – Geben Sie den Betrag der einbehaltenen Steuer ein. Bestimmen Sie das steuerpflichtige Einkommen aus kalifornischer Quelle, das dem Partner oder Mitglied zuzurechnen ist, und multiplizieren Sie es dann mit dem geltenden Steuersatz:

Einkommensbetrag X Maximaler Steuersatz für den Partner oder das Mitglied.

Steuersätze

Geben Sie alle relevanten Informationen für jeden zusätzlichen PTE ein, der Ihnen für das Steuerjahr einbehalten wurde. Wenn Sie für das Steuerjahr von mehreren PTEs einbehalten wurden, füllen Sie bei Bedarf zusätzliche Kopien der Liste der Pass-Through-Entitäten von Seite 3 des Formulars 592-F aus und fügen Sie diese bei. Geben Sie oben auf jeder weiteren Seite den Namen und die TIN des Quellensteuerpflichtigen ein. Weitere Informationen finden Sie in Teil II, Pass-Through-Entitätsinformationen.

MyFTB bietet sichere Online-Steuerkontoinformationen und -dienste. Weitere Informationen finden Sie unterftb.ca.govund loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich für MyFTB.

Bei Fragen, die nichts mit der Quellensteuer zu tun haben, oder zum Herunterladen, Anzeigen und Drucken kalifornischer Steuerformulare und Veröffentlichungen oder zum Zugriff auf den California Relay Service, lesen Sie die folgenden Informationen.

Gruppenrückgabeformular 592-B, Quellensteuererklärung für ansässige und nichtansässige Personen, Sicherungseinbehaltung, ftb.ca.gov, Sicherungseinbehaltung, Zusatzzahlung, Einreichung nicht in Papierform, wichtige Aufbewahrung von Aufzeichnungen, 10-tägige Benachrichtigung zurück. Wichtig: Achtung, keine Verlängerung der Zahlung des gesamten Steuerjahres, private Post Box (PMB) Ausländische Adresse Nicht nicht. Zeile 1 Zeile 2 Zeile 4 Zeile 5 Zeile 6 Zeile 8 Nicht nicht. Sie müssen die Liste der Zahlungsempfänger auf Seite 2 des Formulars 592-F verwenden, um alle Zahlungsempfänger zu melden. Nicht angeben: Name, Steuernummer und Adresse des Zahlungsempfängers „Firma“ oder „Privatperson“ Nicht „Grantor Trust“ Geben Sie nicht den Namen des Trusts oder Informationen zum Treuhänder „Nongrantor Trust“ ein. Geben Sie keine Informationen zum Treuhänder ein ftb.ca.gov Nichtlohn MyFTB ftb.ca.gov 888 ftb.ca.gov ftb.ca.gov